- kulturelle Rechte
- kulturẹlle Rechte,als Gegenstand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes erstmals im »Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« verwendeter Begriff. Dieses Vertragswerk wurde am 16. 12. 1966 von der UN-Generalversammlung beschlossen und trat am 23. 1. 1976 in Kraft. Es garantiert das Recht auf Bildung, wozu u. a. der unentgeltliche Grundschulunterricht auf der Grundlage allgemeiner Schulpflicht sowie der Aufbau eines allgemeinen verfügbaren und jedermann zugänglichen höheren Schulwesens gehören. Ferner wird die Freiheit der Eltern gewährleistet, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen. Ausdrücklich wird sodann das Recht eines jeden anerkannt, am kulturellen Leben teilzunehmen, an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung teilzuhaben und den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die aus dem Urheberrecht erwachsen.
Universal-Lexikon. 2012.